3G-Regelung laut CoronaSchutzVO

Ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 35 gibt das Land NRW vor: Wer sich in öffentlich zugänglichen Innenräumen trifft, muss vollständig geimpft, genesen oder getestet (Antigen-Schnelltest: maximal 24 Stunden alt - PCR-Test: maximal 48 Stunden alt) vorlegen.

Bitte halten Sie den nötigen Nachweis beim Eintritt in unser Haus bereit. Vielen Dank!